Montag, 22. Januar 2018

Studium Generale mögliche Klausuren Fragen Demokratie (Teil 1)


  1. Vertreter des „Rationalisierten Parlamentarismus“ setzen andere Schwerpunkte im Kampf gegen Extremismus als solche der „Streitbaren Demokratie“. Erklären Sie deren Ansatz und führen Sie Beispiele an.
  2. Was kennzeichnet lt. Adam Politischen Extremismus? Warum hält er den Begriff „Radikal“ zusätzlich für sinnvoll?
  3. Was sind die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede von Links- und Rechtsextremismus? Erläutern Sie diese näher an jeweils einem Beispiel.
  4. Was bedeutet „Streitbare Demokratie“? Nennen Sie Beispiele dafür, dass sich die deutsche Demokratie als solche versteht.

zu Frage 1:


Bei der Rationalisierten Parlamentarismus sieht es nun aber anders aus, da will man radikale bzw. extremistische politische Gruppierungen und deren Aktivitäten verbieten und strafrechtlich zu verfolgen, um die Demokratie zu schützen und somit Verfassungsfeinde zu bekämpfen. Ein anderer weg wäre um die Demokratie zu schützen wäre, wenn man in die Verfassung Elemente einbaut, was als „Rationalisierten Parlamentarismus“ bezeichnet.
Bsp. dafür sind:

  • Art. 63 GG: Wahl des Bundeskanzlers
  • Art. 65 GG: Ausschließliches Recht des Bundeskanzlers, dem Bundespräsidenten die Ernennung oder Entlassung von Ministern vorzuschlagen
  • Art. 65 GG: Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers
  • Art. 67 GG: Konstruktives Misstrauensvotum
  • 5% Klausel

zu Frage 2:


Er hält Radikale zusätzlich für Sinnvoll, da es bei politischen Extremismus um Personen handelt, die immun gegen die Wirklichkeit sind. Denn in ihren Augen sind alle entweder von Massenmedien manipuliert oder das diese selbst zu den Manipulierenden gehören, die das Volk unterdrücken. Aus diesem Grund müssen diese umerzogen werden und ihnen sollen die „wahren Bedürfnisse“ vermittelt werden, das geschieht durch die politische Elite. Diejenigen die sich der „Umerziehung“ widersetzt, wird Gewalt angewendet, Andersdenkende werden verfolgt, unterdrückt oder sogar getötet. 

zu Frage 3:

Die Gemeinsamkeiten von Links- und Rechtsextremismus sind:

  • Absolutheitsanspruch
  • Harmonieverständnis
  • Ablehnung von Pliralismus

Der Unterschied zwischen Links- und Rechtsextremismus sind:


  • Lehnt die grundsätzliche Gleichheit der Menschen im Sinne von Gleichwertigkeit ab
    • Überlegende und unterlegende, Starke und schwache, intelligente und dumme

Bei Linksextremismus:
  • Gleichheit aller Menschen
    • Alle haben die gleichen Rechte

zu Frage 4:

Unter Streitbare Demokratie versteht man, dass man sich aktiv gegen diejenigen wehr die die Demokratie abschaffen wollen.

Zu streitbaren Demokratie zählen:
  • Der nachrichtendienstliche Verfassungsschutz
  • Die Möglichkeit, verfassungsgegnerische Verlautbarungen aus dem Willensbildungs- und Entscheidungsprozess auszuschalten
  • Das Widerstandsrecht gegen Bestrebung zur Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung gemäß Art. 20 (4) GG




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