Donnerstag, 9. November 2017

Partein

Begriffsdefinition: lat. pars = Teil

  • Gruppe gleichgesinnter Bürger, die sich die Durchsetzung gemeinsamer politischer Vorstellungen zum Ziel gesetzt hat 
  • auf Dauer angelegte freiwillige Organisation zur Teilnahme am politischen Geschehen
  • Art. 21 GG
    • „Parteien wirken bei der politischen Willensbildung mit.“ = Parteien haben eine besondere Stellung unter den intermediären Institutionen
  • Parteienwettbewerb ist zentral für das demokratische System

Partein im demokratischen System

  • Parteien und politisches System
  • Instrumente zum Machterwerb oder auch zur Machtausübung / -kontrolle
  • Wahlsystem: Mehrheitswahlrecht oder Verhältniswahlrecht
  • Parteistruktur: fest oder lose
Die Funktionen von Parteien:
  • Rekrutierungsfunktion
  •  Programmfunktion
  • Aggregations- und Artikulationsfunktion
  • Mobilisierungsfunktion
  • Sozialisierungsfunktion

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