Donnerstag, 16. Juni 2016

Rechte des Betriebsrates:

In den folgenden Angelegenheiten muss der Betriebsrat angehört werden, er muss aber der Maßnahme nicht zustimmen.

Alle Fragen im Zusammenhang mit Beurteilungsgrundsätzen
Versetzung, Einstellung und Umgruppierung von Mitarbeitern
Gestaltung von Arbeitsplätzen
      Ordentliche und Außerordentliche Kündigung von Arbeitern,
      Angestellten, Auszubildenden – nicht jedoch bei Leitenden Angestellten,
      Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen