Sonntag, 12. Juni 2016

Rechte des Betriebsrates

Mitbestimmen bedeutet gleichberechtigtes Mitentscheiden
Arbeitgeber und Betriebsrat müssen sich einigen.

Urlaubsgrundsätze
Einrichtungen zur Überwachung von Arbeitnehmern
Betriebliches Vorschlagswesen
Festsetzung von Prämien und Akkordsätzen
Betriebsordnung
Beginn und Ende der Täglichen Arbeitszeit
Zeitweilige Änderung der Arbeitszeit
Unfallverhütungsmaßnahmen
      Belegung von Werkswohnungen

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