Dienstag, 14. Juni 2016

Der Betriebsrat


Arbeitnehmer haben das Recht, über wichtige Fragen innerhalb des Unternehmens mitzubestimmen. 
Die wichtigste Einrichtung dafür ist der Betriebsrat. In allen Betrieben mit mehr als 5 Arbeitnehmern kann ein Betriebsrat gewählt werden.
Hauptaufgabe der Betriebräte ist es, darüber zu wachen, dass alle zugunsten von Arbeitnehmern geltenden Gesetze, Verordnungen, Schutzbestimmungen, Tarifverträge eingehalten werden. 

Beschäftigte des öffentlichen Dienstes haben die Möglichkeit, ihre Belange über den Personalrat einzubringen. Dieser wird aufgrund des Personalvertretungsgesetzes gewählt

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