Dienstag, 1. März 2016

Unlauterer Wettbewerb

Als unlauteren Wettbewerb bezeichnet man im Wettbewerbsrecht eine bestimmte Form des RechtsbruchsUnlauterer Wettbewerb liegt dann vor, wenn das Verhalten von Unternehmen im wirtschaftlichen Wettbewerb gegen die guten Sitten verstößt. Unlauterer Wettbewerb führt daher zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.

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