Sonntag, 20. Dezember 2015

Die Anfänge der gesetzlichen Sozialversicherung

Mit seiner Kaiserlichen Botschaft vom 17.11.1881 leitete Kaiser Wilhelm I auf Initiative des damaligen Reichskanzlers Otto von Bismarck den Aufbau einer Arbeitnehmerversicherung in Deutschland offiziell ein. Fortan sollte der Staat die Existenzsicherung seiner Bürger verantworten, die auf folgenden Grundsätzen basiert:
  • Finanzierung der Rente durch vorherige Beitragszahlung der Versicherten, 
  • Beaufsichtigung und Beteiligung des Staates an der Sozialversicherung, 
  • Grundlage des Selbstverwaltungsprinzips: Arbeitgeber und Versicherte haben volles Mitspracherecht über eine von ihnen gewählte Vertreterversammlung,
  • Beteiligung der Arbeitgeber am Beitragsaufkommen zur Sozialversicherung.
  • Im Jahre 1883 führte Bismarck die Krankenversicherung ein, 
  • 1884 die Unfallversicherung und 
  • ab 1889 konnten die Arbeitnehmer sich erstmals gesetzlich gegen die Folgen von Alter und Invalidität absichern. 

Beginn der Altersrente mit 70 Jahren. Die Lebenserwartung war bei ca. 60 bis 75 Jahre

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