Donnerstag, 13. März 2014

BWL (Leasing)

Leasing wird aus dem Englischen 'to lease' abgeleitet und lässt sich mit "mieten, pachten" übersetzen. Im Gegensatz zu den übrigen Arten der Fremdfinanzierung handelt es sich beim Leasing nicht um einen Geld, sondern um einen Sachkredit. Beim Leasing räumt ein Leasinggeber (Hersteller oder Leasinggesellschaft) dem Leasingnehmer für eine bestimme Zeit ein Nutzungsrecht an einem Wirtschaftsgut ein. Hierfür zahlt der Leasingnehmer dem Leasinggeber ein Entgelt (Leasingrate). Als Leasinggegenstand eignen sich sowohl bewegliche (z.B. Fahrzeuge, Maschinen), als auch unbewegliche Wirtschaftsgüter (z.B. Fabrikhallen). Nach Beendigung der Vertragszeit hat der Leasingnehmer oft die Möglichkeit einen Verlängerungsvertrag abzuschließen oder das Wirtschaftsgut käuflich zu erwerben.

Beim Leasing können es zwischen folgende Leasing-Arten unterschieden werden:

Operate-Leasing (Gebrauchsleasing):
Beim Operate-Leasing wird keine Grundmietzeit vereinbart, so dass die Verträge jederzeit unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist kündbar sind. Der Leasinggeber trägt Kosten für die Instandhaltung und Wartung und ersetzt den Leasinggegenstand bei einem Betriebsausfall. Aufgrund des vollen Investitionsrisikos für den Leasinggeber, kommt das Operate-Leasing nur bei solchen Wirtschaftsgütern zur Anwendung, die jederzeit anderweitig vermietet werden können (z.B. Fahrzeuge, Telefonanlagen).



Finance-Leasing (Finanzierungsleasing):
Beim Finance-Leasing ist eine feste Grundmietzeit vereinbart, innerhalb dieser darf der Vertrag nicht gekündigt werden. Die Grundmietzeit liegt dabei deutlich unter der betriebsgewöhnlichen Nutzdauer des Leasingsobjektes. Der Leasingnehmer trägt die laufenden Betriebsausgaben und das Risiko eines Betriebsausfalls. Das volle Investitionsrisiko trägt somit der Leasingnehmer. Das Finance-Leasing kommt auch bei solchen Wirtschaftsgütern zur Anwendung, die sich nicht problemlos anderweitig vermieten lassen (z.B. Werkstatt, Spezialmaschine).

Der Leasinggeber rechnet in die Leasingrate folgende Kosten ein:

Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Finanzierungskosten (z.B. Abschreibungen des Wirtschaftsgutes), Verwaltungskosten, evtl. anfallende Wartungs- Reparaturkosten, Risikoprämie und natürlich einen Gewinn.

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